Klassenübersicht
Klasse AM
Einspurige- und dreirädrige Motorfahrräder,
sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (max. 50ccm, 45 km/h)
Alter: 15/16
Klasse A1
Motorräder mit oder und ohne Beiwagen,
mit einem Hubraum bis zu 125ccm
und einer Motorleistung von max.11kW (15PS)
Verhältnis von Leistung/ Eigengewich max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr
als 15kW (20PS) Motorleistung
Alter: 16
Klasse A2
Motorräder mit oder und ohne Beiwagen,
mit einer Motorleistung von max. 35 kW (48 PS)
und max. 0,2 kW Leistung je kg Eigengewicht
Alter: 18
Klasse A
alle Motorräder mit oder und ohne Beiwagen und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW
Alter: 24
Die Klasse A umfasst außerdem die Lenkberechtigung
für die Klassen AM, A1 und A2
Klasse B
Kraftwagen max. 8 Plätze ausser dem Lenkerplatz
höchste zulässige Gesamtmasse: bis 3.500 kg
Alter: 18/17
Klasse C
Kraftwagen max. 8 Plätze ausser dem Lenkerplatz;
Höchste zulässige Gesamtmasse: über 3500 kg;
Sonderkraftfahrzeuge;
Alter: 21