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Kontakt

 

Fahrschule Gratwein
Inh. Albert Jantscher
Murfeldstraße 6
8112 Gratwein

Tel: 03124 / 51 414
Fax: 03124 / 52 345
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Information und Anmeldung:
Mo- bis Fr. täglich 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 bis 18:00 Uhr
ausserhalb der Bürozeiten:
Telefon: 03124 / 51 414
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Klasse C und C1

 

Eine Lenkberechtigung für die Klasse C oder die Unterklasse C1 wird nur erteilt, wenn der Lenker im Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B ist.

Wird gleichzeitig eine Lenkberechtigung für die Klasse B und die Klasse C bzw. C1 beantragt, muss zuerst die theoretische und die praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestanden werden, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C bzw. C1 antreten zu dürfen.

Eine Lenkberechtigung für die Klasse C darf außerdem nur erteilt werden, wenn der Antragsteller
1. das 21. Lebensjahr vollendet hat,
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Fahrerqualifizierungsnachweis besitzt,
3. das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Lehrberuf "Berufskraftfahrer"   abgeschlossen hat.
Die Lenkberechtigung für die Klasse C wird nur auf 5 Jahre, ab dem 60. Lebensjahr nur noch auf 2 Jahre erteilt.
Die Lenkberechtigung für die Klasse C1 wird nur auf 10 Jahre, ab dem 60. Lebensjahr nur noch auf 5 Jahre erteilt.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Für die Klasse C und C1 gilt absolutes Alkoholverbot! (0,1 Promille)

Die Führerscheinklasse C berechtigt Sie zum Lenken von:

  • Lastkraftfahrzeugen über 3.500 kg HzGm
  • Sonderkraftfahrzeugen
  • Das Ziehen eines leichten Anhängers ist gestattet.
  • Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet.


Die Führerscheinklasse C1 berechtigt Sie zum Lenken von:

  • Lastkraftfahrzeugen bis max. 7.500 kg HzGm.
  • Das Ziehen eines leichten Anhängers ist gestattet.
  • Voraussetzung: 18. Lebenjahr ist vollendet.

Grundqualifikation (C 95)
Lenker, die nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung der Klasse C oder C1 erworben haben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen, um im gewerblichen Güterverkehr tätig sein zu können. (Ausnahmen: Feuerwehr, Magistrat, Gemeinde, usw.)
Dabei muss eine theoretische Prüfung vor einer Prüfungskommission sowie eine praktische Prüfung erbracht werden.

Weiterbildung (C 95)
Lenker, die vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klasse C oder C1 erworben haben, müssen bis spätestens 10. September 2014 eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen.
Qualitativ hochwertige Weiterbildungskurse werden beim ÖAMTC angeboten.

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